Die Kosten für die ärztliche Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die GOÄ gilt für Patienten, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind oder die Behandlung selbst bezahlen. Wenn Sie privat versichert sind, können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und eine Erstattung beantragen. Eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht möglich.